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Straßensperrung

- verlängert bis 26. April 2024

vom 8. April 2024 bis 26. April 2024 wird der Fritz-Heckert-Weg wegen Kanalsanierungsarbeiten voll gesperrt sein.

(Foto: Pixabay)

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Straßenreinigung 2024

(Foto: Pixabay)

Die diesjährige Straßenreinigung ist im Zeitraum vom 22. April 2024 bis 25. April 2024 vorgesehen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Anliegerpflichten aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf hin:

  • Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, sind zur Straßenreinigung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung verpflichtet. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine in Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt.
  • Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, sind gemäß § 3 Abs. 2 Straßenreinigungssatzung die Flächen neben der Fahrbahn den ortsüblichen Gehwegen gleichzusetzen (ca. 1,50 Meter-Seitenstreifen).
  • Die Straßenanlieger sind verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege und weitere Flächen an Straßen zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dabei auf die gesamte Länge der Anliegergrundstücke.
  • Zu beseitigen sind hierbei insbesondere Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen und darf weder den Nachbarn zugeführt werden, noch in die Schnittgerinne oder andere Entwässerungsanlagen (zum Beispiel Straßeneinläufe) oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Straßenreinigungssatzung das ganze Jahr über gilt.

Für den Zeitraum der Straßenreinigung wird abschnittweise eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Beachten Sie bitte die gekennzeichneten Bereiche. Aufgrund des umfangreichen Straßennetzes können nicht alle Straßen mit der oben genannten Beschilderung versehen werden. Wir bitten deshalb alle Kraftfahrer, die Fahrbahnen nach Möglichkeit freizuhalten, da ein Nach-kehren nicht erfolgt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 



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